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Ausgleichsverfahren

das,

Vergleichsverfahren


Wortart: Substantiv
Tags: amstsprachlich,historisch
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 12.07.2016
Bekanntheit: 25%  
Bewertungen: 2 2

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Kommentare (1)


Seit 2010 historisch:
Das Ausgleichsverfahren ist stärker als das Konkursverfahren auf die Sanierung des Schuldners bedacht. Ebenso wie im Zwangsausgleich bietet der Ausgleichsschuldner den Gläubigern eine bestimmte Quote an.
source: Minilex
Das österr. „Ausgleichsverfahren“ (das dem deutschen „Gesetz über den Vergleich zur Abwendung des Konkurses“, kurz „Vergleichsverfahren“ entsprach ) wurde durch die „Ausgleichsordnung“ (D: Vergleichsordnung von 1927) geregelt, die neben der Konkursordnung die wichtigste Rechtsquelle des Insolvenzrechts war.
Im Zuge des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2010 trat die Ausgleichsordnung jedoch außer Kraft.
Koschutnig 12.07.2016





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